Neurofeedback richtig verordnen

Die Verordnung von Neurofeedback sorgt bereits vor Behandlungsbeginn häufig für Fragen, Irritationen und Mehraufwand. Daher hier ein kleiner Leitfaden, den wir bei Bedarf aktualisieren* und mit dem wir für Transparenz unserer Abrechnungen sorgen möchten.

Informationen für Kassenpatienten

1. Psychisch funktionelle Behandlung

Eine Verordnung bei psychischen Erkrankungen, kann z.B. auch bei ADS, ADHS, Depressionen, Angststörungen, PTBS oder Autismussprektrumstörung (ASS) erfolgen. Bei dieser Verordnung ist eine psychiatrische Eingangsdiagnostik erforderlich! Ist diese vorhanden, kann auch z.B. der zuständige Hausarzt, Neurologe, Psychologe die Rezepte ausstellen.

Der Patient hat Anspruch auf 4 Rezepte mit jeweils 10 Behandlungen á 60 Minuten.

Privatleistung & Zuzahlungen:

  • 150 .- € Privatleistung je QEEG Aufnahme, zu Beginn und am Ende der gesamten Behandlungen
  • 73,40 € Zuzahlung pro Rezept

2. Sensomotorisch perzeptive Behandlung

Eine Verordnung für sensomotorisch perzeptive Behandlung kann z.B. bei ADS, ADHS, Autismus oder Autismusspektrumstörung (ASS) vorliegen.

Der Patient hat Anspruch auf 4-6 Rezepte mit jeweils 10 Behandlungen á 45 Minuten.

Privatleistung & Zuzahlungen:

150 .- € Privatleistung je QEEG Aufnahme, zu Beginn und am Ende der gesamten Behandlungen
73,40 € Zuzahlung pro Rezept

3. Hirnleistungstraining / Neuropsychologisch orientierte Behandlung

Eine solche Behandlung unterliegt vorzugsweise Verordnungen z.B. für Migräne und andere Kopfschmerzarten.

Der Patient hat Anspruch auf 4 Rezepte mit jeweils 10 Behandlungen á 30 Minuten. Die Behandlung erfolgt jeweils in Doppelstunden. Ein Rezept mit 10 Behandlungen ist somit nach 5 Einheiten abgeschlossen.

Hier kommen 150 .- € inkl 19% MwSt. je QEEG Aufnahme – jeweils zum Beginn und am Ende der Behandlungen hinzu.
Diese wird nicht von der Kasse übernommen und stellt eine Privatleistung dar.

Zuzahlungen in der Übersicht

Für Patienten ab 18 Jahren* erfolgt eine gesetzliche Zuzahlung für die jeweilige Krankenkasse.
Diese Preise sind gesetzlich festgelegt und müssen vollständig der Kasse übermittelt werden.

  • 10.- Euro pro Rezept (10 Behandlungen)
  • 2,35 Euro Funktionsanalyse – einmalig bei erstem Rezept
  • Zuzahlung pro Rezept (10 Behandlungen)
    • 58,60 € für Sensomotorisch perzeptive Behandlung
    • 73,40 € für Psychisch funktionelle Behandlung
    • 48,30 € für Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung je 30min (9,66 je Doppelstunde)

Informationen für Privatpatienten

Beihilfe: Beilhilfe berechtigte Privatpatienten zahlen den 1,4fachen Satz von 109,20 Euro pro Behandlung pro Rezept 10mal. Hinzu kommt einmalig Funktionsanalyse 57,17 € sowie ein ausfühlicher Bericht an Arzt/Kasse einmalig 31,98 €.

Privatpatienten zahlen den 1,7fachen Satz von 132,60Euro

Hinzu kommt einmalig Funktionsanalyse 69,72Euro

Ausführlicher Bericht an Arzt/Kasse einmalig 38,83Euro

bei Privatpatienten wird eine Honorarvereinbarung ausgefüllt, wobei der Durchschlag als Kostenvoranschlag bei der Kasse vorgelegt werden kann.

Selbstzahler

Selbstzahler zahlen pro Neurofeedbacksitzung 90 Euro. Da ich als Ergotherapeutin weisungsgebunden bin, brauche ich auch für die Behandlung von Selbstzahlern ein Privatrezept von einem Arzt.

Ausfallrechnung:

Bitte sagen Sie die Termine wenn nötig unbedingt 24 Stunden vorher ab. Bei vergessenen Terminen oder nicht erscheinen zum Termin muss ich den Termin mit einer Pauschale von 40 Euro in Rechnung stellen.

Hinweise:
* Es gelten immer die jeweils gültigen Kassensätze, die Aktualität kann nicht garantiert werden. Preise dienen zur Orientierung

** Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Falls Sie eine Befreiung von der Kasse für die gesetzliche Zuzahlung besitzen, legen Sie diese bitte beim ersten Behandlungstermin vor.