Die Verordnung von Neurofeedback ist kompliziert und sorgt bereits vor Behandlungsbeginn bei Patienten und in Arztpraxen immer wieder für Irritationen und Mehraufwand. Hier folgt daher eine Information für Patienten über das Neurofeedback Leistungsspektrum. Damit möchten wir für Transparenz unserer Leistungen und Abrechnungen sorgen.
Die jeweiligen Kosten, Privatleistungen und Zuzahlungen haben wir aus redaktionellen Gründen jedoch gesondert erfasst, siehe: Was kostet Neurofeedback
Parallel dazu haben wir den Leitfaden über die Verordnung des Neurofeedback für Ärzte mit einem Rezeptbeispiel und Mustervorgaben gesondert aufgesetzt.
Informationen für Kassenpatienten
Psychisch funktionelle Behandlung
Eine Verordnung bei psychischen Erkrankungen, kann z.B. auch bei ADS, ADHS, Depressionen, Angststörungen, PTBS oder Autismussprektrumstörung (ASS) erfolgen. Bei dieser Verordnung ist eine psychiatrische Eingangsdiagnostik erforderlich! Ist diese vorhanden, kann auch z.B. der zuständige Hausarzt, Neurologe, Psychologe die Rezepte ausstellen.
Der Patient hat Anspruch auf 4 Rezepte mit jeweils 10 Behandlungen á 60 Minuten.
Sensomotorisch perzeptive Behandlung
Eine Verordnung für sensomotorisch perzeptive Behandlung kann z.B. bei ADS, ADHS, Autismus oder Autismusspektrumstörung (ASS) vorliegen.
Der Patient hat Anspruch auf 4-6 Rezepte mit jeweils 10 Behandlungen á 45 Minuten.
Hirnleistungstraining / Neuropsychologisch orientierte Behandlung
Eine solche Behandlung unterliegt vorzugsweise Verordnungen z.B. für Migräne und andere Kopfschmerzarten.
Der Patient hat Anspruch auf 4 Rezepte mit jeweils 10 Behandlungen á 30 Minuten.
Hinweis: Die Behandlung erfolgt jeweils in Doppelstunden. Ein Rezept mit 10 Behandlungen ist somit nach 5 Einheiten abgeschlossen. Hier kommen die Kosten je QEEG Aufnahme – jeweils zum Beginn und am Ende der Behandlungen.
Zuzahlung für Kassenpatienten
Für Patienten ab 18 Jahren* erfolgt eine gesetzliche Zuzahlung für die jeweilige Krankenkasse.
Diese Preise sind gesetzlich festgelegt und müssen vollständig der Kasse übermittelt werden. Die Kosten für Zuzahlungen haben wir aus redaktionellen Gründen gesondert erfasst, siehe dazu: Was kostet Neurofeedback
Informationen für Privatpatienten
Beihilfe: Beilhilfe berechtigte Privatpatienten zahlen den 1,4-fachen Satz pro Behandlung und pro Rezept 10 mal. Hinzu kommt einmalig Funktionsanalyse sowie ein einmaliger ausfühlicher Bericht an den Arzt bzw. die private Krankenkasse
Privatpatienten: Sie zahlen als Privatpatient den 1,7-fachen Satz. Hinzu kommt einmalig Funktionsanalyse und ein ausführlicher Bericht an Arzt bzw. de private Krankenkasse. Siehe dazu: Was kostet Neurofeedback
Hinweis: Bei Privatpatienten wird eine Honorarvereinbarung ausgefüllt, wobei der Durchschlag als Kostenvoranschlag bei der Kasse vorgelegt werden kann.
Informationen für Selbstzahler
Selbstzahler zahlen pro Neurofeedbacksitzung einen festen Satz, siehe dazu: Was kostet Neurofeedback. Da wir als Ergotherapeuten weisungsgebunden sind, benötigen wir für die Behandlung von Selbstzahlern ebenfalls das Privatrezept eines Arztes.
Ausfallrechnung:
Bitte sagen Sie die Termine wenn nötig, bitte unbedingt 24 Stunden vorher ab. Bei vergessenen Terminen oder nicht Erscheinen zum Termin, muss ich den geplanten Termin mit einer Pauschale für den Ausfall in Rechnung stellen.
Hinweise:
* Es gelten immer die jeweils gültigen Kassensätze, die Aktualität kann nicht garantiert werden. Preise dienen zur Orientierung
** Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Falls Sie eine Befreiung von der Kasse für die gesetzliche Zuzahlung besitzen, legen Sie diese bitte beim ersten Behandlungstermin vor.